|
1. Allgemeines
Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und
Verträge des Verkäufers liegen ausschließlich
diesen Bedingungen zugrunde. Sie werden mit
Vertragsabschluß, spätestens jedoch mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung als
verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende
Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als
ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden,
änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind
nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt
wurden. Gegenbestätigung des Käufers unter
Hinweis auf seine Geschfts- bzw.
Einkaufsbedingungen werden hiermit
widersprochen.
2. Angebote und
Vertragsschluß
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend
und unverbindlich. Annahmeerklärungen und
sämtlicheBestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen
oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen,
Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind
nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird.
DieVerkaufsangestellten des Verkäufers sind
nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen
oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über
den Inhalt des schriftlichen Vertrages
hinausgehen.
3. Preise
Alle Preisangaben, auch diejenigen in der
Auftragsbestätigung, sind freibleibend. Für den
Fall wesentlicher Änderung der den Preis
bestimmenden Faktoren vor endgültiger Abwicklung
der Bestellung bleibt eine entsprechende
Anpassung an diese Änderung vorbehalten. Alle
Preise sind Nettopreise, die
jeweiligeMehrwertsteuer wird zusätzlich
berechnet. Kosten für Verpackung, Versand,
etwaige Zollkosten und sonstige Leistungen
werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Liefermenge
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und
Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5. Versand; Liefer- und
Leistungszeit
Die Wahl der Versandart und des Versandweges
bleibt, soweit nicht besonders schriftlich
vereinbart dem Verkäufer
vorbehalten.
Liefertermine oder- fristen, die
verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer
die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere
Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen,
politische Ereignisse und so weiter - auch wenn
sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren
Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den
Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer
hat kein Recht zum Rücktritt, Schadenersatz
wegen Nichterfüllung, Wandlung oder Minderung.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert,
ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer eine
einvernehmliche Vertragsauflösung zu verlagen.
In diesem Fall erheben die Kaufvertragsparteien
gegenseitig keinerlei Ansprüche. Hierauf kann
sich der Käufer nur berufen, wenn er den
Verkäufer unverzüglich benachrichtigt. Sofern
der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich
zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat,
hat der Käufer Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 1/3 Prozent für
jede vollendete Woche, insgesamt jedoch
höchstens bis zu 4 % des Rechnungswertes der vom
Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht
auf grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Diese
Entschädigung kann erst ausgelöst werden, wenn
dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von 2
Wochen gesetzt wurde. Der Verkäufer wird von
seiner Leistungspflicht befreit, wenn die Ware
zur Erfüllung des Vertrages fest eingekauft
wurde und der Hersteller oder Vorlieferant nicht
erfüllt hat. In diesem Fall verpflichtet sich
der Verkäufer, seine Ersatzansprüche gegen den
Hersteller oder Vorlieferanten durchzusetzen und
nach erfolgter Befriedigung an den Käufer in
angemessener Höhe auszukehren.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald
die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Lager des Verkäufers verlassen
hat. Falls der Versand ohne Verschulden des
Verkäufers oder Lieferanten unmöglich wird oder
sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
7. Annahmeverzug
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder
unterläßt er bei Abrufverträgen den Abruf
innerhalb des vereinbarten Zeitraumes, so ist
der Verkäufer berechtigt, nach Setzen einer
Nachfrist von 3 Tagen Vorkasse zu verlangen oder
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8. Untersuchungspflicht,
Mängelrügen
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder
Minderlieferungen sind dem Verkäufer
unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3
Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder
fernschriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten
Mängeln gelten dieselben Fristen, gerechnet von
der Entdeckung des Mangels an. Der Zeitpunkt der
Entdeckung ist zugleich mit der Mängelrüge
nachzuweisen. Die gelieferte Ware ist am
Empfangsort sofort nach Erhalt zu untersuchen.
Wenn die Untersuchung aufgrund der
Beschafffenheit der Ware durch Proben und
augenscheinlich nicht ohne weiteres erfolgen
kann, hat der Käufer entsprechende Stichproben
auf seine Kosten von sachkundiger Stelle
untersuchen zu lassen und etwaige Mängel sofort
innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Ein
Zurückweisen der Ware ist unstatthaft. Der
Käufer hat bei Vorliegen eines Mangels lediglich
Anspruch auf Nachlieferung. Ansprüche auf
Minderung, Rücktritt, Wandlung oder
Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei
Teillieferungen gelten diese Bestimmungen
jeweils von der Teillieferung ab.
9. Gewährleistung
Da der Verkäufer selbst in der Regel nicht
Hersteller der gelieferten Ware ist, gelten die
Gewährleistungsfristen, die der jeweilige
Hersteller dem Verkäufer gegenüber einräumt. Bei
begründeter Mängelrüge leisten die Lieferanten
des Verkäufers im Regelfalle nach ihrer Wahl
Ersatz oder erteilen Gutschrift. Darüber
hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf
Schadenersatz, Haftung für Folgeschäden, sowie
Ansprüche auf Wandlung und Minderung entfallen,
unabhängig um welche Art von Mangel es sich
handelt. Im Falle einer Mitteilung des Käufers,
daß die Produkte nicht der Gewährleistung
entsprechen, verlangt der Käufer, daß das
schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und
anschließender Rücksendung an den Verkäufer
geschickt wird. Gewährleistungsansprüche gegen
den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht abtret-bar. Die
vorstehenden Absätze enthalten abschließend die
Gewährleistung für die Ware und schließen
sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art
aus.
10. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist per Nachnahme oder
sofort netto ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer
ist berechtigt bei Nichteinhaltung der
Zahlungsfrist ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 3
% über den jeweils gültigen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zuzüglich der darauf
entfallenden Mehrwertsteuer und
Verzugsschadenersatz zu verlangen. Im Falle des
Verzuges ist der Verkäufer darüber hinaus
berechtigt, weitere Teillieferungen zu
verweigern oder hierfür Vorkasse zu verlangen.
Der Verkäufer kann auch Vorkasse verlangen bei
Zahlungseinstellung, Beantragung eines Konkurs-
oder Vergleichsverfahrens. Der Käufer ist nur
berechtigt, mit rechtskräftig festgestellten
oder vom Verkäufer unbestrittenen
Zahlungsansprüchen aufzurechnen. Unter den
gleichen Voraussetzungen steht ihm ein
Zurückbehaltungsrecht zu. Wechsel- und
Scheckannahme gelten vor Einlösung nicht als
Erfüllung. Die Zahlung durch Scheck oder
Überweisung in Verbindung mit der Verwendung
eines Wechsels zum Selbstdiskont ist erst
Erfüllung, wenn der Käufer den Wechsel eingelöst
hat.
11. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den
von ihm gelieferten Waren sowie an den aus deren
Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur
vollständigen Tilgung aller ihm aus
Geschäftsverbindungen zu dem Käufer zustehenden
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der
gelieferten Waren und der aus ihrer Verarbeitung
entstehenden Sachen jederzeit widerruflich im
Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
berechtigt.
Der Käufer tritt dem Verkäufer
schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung
und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern
im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung
zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die
abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung
aller Ansprüche nach Satz 1. Der Käufer ist zum
Einzug der dem Verkäufer abgetretenen
Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange
der Verkäufer diese Ermächtigung nicht
widerrufen hat. Die Einzugsermächtigung erlischt
auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der
Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Käufer hat
auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich
schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware
veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der
Veräußerung zustehen.
Zu anderen Verfügungen
über die Vorbehaltsware oder über die an den
Verkäufer abgetretenen Forderungen ist der
Käufer nicht berechtigt. Er hat dem Verkäufer
jede Beeinträchtigung der Rechte an der im
Eigentum des Verkäufers stehenden Ware
unverzüglich mitzuteilen. Der Verkäufer
verpflichtet sich, das ihm zustehende Eigentum
an den Waren und an ihn abgetretene Forderungen
auf Verlangen des Käufers an diesen zu
übertragen, wenn und soweit deren Wert der dem
Verkäufer zustehenden Forderung um 20 %
übersteigt.
12. Auftragsannullierung
Auftragsannullierungen bedürfen der
ausdrücklichen Genehmigung des Verkäufers.
13. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung, aus positiver Forderungsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den
Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit
nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges
Handeln vorliegt. Im Höchstfall ist der einfache
Warenwert zu Zeit der Lieferung zu ersetzen.
14. Unwirksame
Bedingungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser
allgemeinen Verkaufs- oder Lieferbedingungen
unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue
Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der
nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am
nächsten kommt.
15. Anzuwendendes Recht und
Erfüllungsort
Auf Verträge des Verkäufers findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Sitz
des Verkäufers.
16. Reparaturen
Wird vor Ausführung von Reparaturen die
Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so
ist dies ausdrüklich anzugeben. Die Kosten für
den Voranschlag sind zu vergüten. Reparaturen
erfolgen ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht
vorliegt. Ob eine Reparatur in eigener oder
fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem
Ermessen. Kosten für den Versand und Verpackung
gehen zu Lasten des Kunden. Auf die Ziffern 5
und 6 der Bedingungen wird verwiesen.
Auslieferungen von Reparaturgeräten erfolgt nur
gegen sofortige Bezahlung.
17. Absatzbindung
Bei Bezug von Erzeugnissen, für die
Absatzbindung besteht, gelten außer diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen die besonderen
Bedingungen des betreffenden Herstellers.
Der
Kunde ist verpflichtet, sich vom Inhalt dieser
Bedingungen Kenntnis zu verschaffen. Sämtliche
Produkte, welche den Embargo-Bedingungen
unterliegen, dürfen unter keinen Umständen
exportiert werden. Ein Verstoß gegen diese
Bestimmungen ist strafbar.
18. Export
Die gelieferten Waren unterliegen deutschen
und amerikanischen Ausfuhrkontrollen und
Embargo-bestimmungen.
Wiederausfuhr aus der
Bundesrepublik Deutschland ist nur mit
Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche
Wirtschaft in Eschborn/Taunus und des Office of
Export Control in Waschington möglich. Der
Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen
Bestimmungen bis zum Endverbraucher
verantwortlich.
19. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden vertraglichen und
außervertraglichen Streitigkeiten ist, wenn der
Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, der Geschäftssitz des
Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt,
am Sitz des Käufers zu klagen.
20. Reklamationen /
Rücksendungen
Unfreie Sendungen können nicht angenommen
werden. Retouren wegen Falschlieferung oder
Gewährleistungsfall werden nur dann angenommen,
wenn die Rücksendung dem Verkäufer unter Angabe
der Rechnungsnummer sowie gegebenfalls der
Fehlerbeschreibung vorab mitgeteilt worden
ist.
Falschlieferung werden nur in
unbeschädigter Originalverpackung
zurückgenommen.
Der Rücksendung ist eine
Kopie der Rechnung und ggf. eine
Fehlerbeschreibung
beizufügen.
Reklamationsware ist in
Originalverpackung , bzw. in ordnungsgemäßer
Umverpackung (z. B. Antistatikfolie für
Festplatte/Mainboard ) zurückzusenden und eine
Rechnungskopie sowie eine ausführliche
Fehlerbeschreibung beizulegen.
Wird während
der Garantiezeit Ware unberechtigt als fehler-
oder mangelhaft an den Verkäufer zurückgesandt,
berechnet der Verkäufer für die Prüfung EUR 25,-
sowie die Versandkosten.
März 2003, betronic GmbH, 40721
Hilden
|